NRW: Mehr Ausgaben für Sozialhilfe!
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist der größte Ausgabeposten der Sozialhilfe
Mit rund 3 Milliarden Euro wurde mehr als die Hälfte (57 %) der gesamten Nettoausgaben der Sozialhilfe für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ausgegeben. Das waren 2,9 % mehr als im Vorjahr. In den Jahren 2024 und 2023 fiel der Anstieg mit 14,0 % bzw. 13,5 % deutlich höher aus. Anders als in den Vorjahren gab es 2025 keine Erhöhung der Regelsätze. Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert.
Nettoausgaben für Hilfe zur Pflege um 10,4 % gestiegen
Der zweitgrößte Ausgabeposten ist die Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII. Hier sind die Ausgaben 2025 mit 10,4 % am stärksten gestiegen. Der Anstieg fiel aber auch hier weniger hoch aus als in den Vorjahren mit 21,4 % in 2024 und 23,1 % in 2023. Die Ausgaben für Hilfe zur Pflege lagen 2025 bei rund 1,3 Milliarden Euro und machten 25 % der Sozialhilfeausgaben aus. Hilfe zur Pflege erhalten pflegebedürftige Personen, wenn der notwendige und angemessene Pflegebedarf nicht bzw. nicht vollständig durch Leistungen der Pflegeversicherung gedeckt ist und nicht genügend Eigenmittel verfügbar sind, um die (verbleibenden) Kosten zu tragen. Zum 01. Januar 2025 trat gemäß dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) eine Erhöhung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 % in Kraft. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek


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