Geruchsbelästigungen in Brühl, Hürth und Erftstadt
Gemeinsame Pressemitteilung der Städte Brühl, Hürth und Erftstadt
Die Städte Brühl, Hürth und Erftstadt zeigen sich mit den bisherigen Ergebnissen der zuständigen Aufsichtsbehörden unzufrieden. Trotz zahlreicher Beschwerden aus der Bevölkerung treten die Geruchsbelästigungen weiterhin unverändert auf.
Die Zuständigkeit für die Überwachung der betroffenen Anlagen liegt je nach Betrieb bei den Immissionsschutzbehörden des Rhein-Erft-Kreises sowie der Bezirksregierung Köln.
Gerade deshalb hatten die Bürgermeister Dr. Marc Prokop (Brühl), Dirk Breuer (Hürth) und Bürgermeisterin Carolin Weitzel (Erftstadt) die zuständigen Behörden eindringlich aufgefordert, die Ursachen der Geruchsbelästigungen umfassend aufzuklären und wirksame Maßnahmen zu ergreifen.
Nach Angaben der Bezirksregierung Köln wurden die in ihre Zuständigkeit fallenden Betriebe überprüft. Dabei seien keine geruchsrelevanten Abweichungen vom genehmigten Betrieb festgestellt worden. Die Bezirksregierung sieht daher derzeit keine rechtliche Grundlage für weitere Anordnungen.
Für die drei Städte ist diese Einschätzung jedoch nicht zufriedenstellend. Die anhaltenden und wiederkehrenden Beschwerden aus der Bevölkerung zeigen aus ihrer Sicht deutlich, dass das Problem weiterhin besteht. Die Kommunen werden deshalb nicht nachlassen, gegenüber den zuständigen Behörden auf eine konsequente Ursachenforschung und wirksame Lösungen zu drängen. Der Druck auf die zuständigen Stellen wird aufrechterhalten, bis die tatsächliche Ursache eindeutig identifiziert und die Geruchsbelästigungen dauerhaft abgestellt sind.
Die Bezirksregierung weist zugleich darauf hin, dass Hinweise aus der Bevölkerung ein wesentlicher Bestandteil der Überwachung sind. Da die Umweltbehörden nicht dauerhaft vor Ort sein können, sind sie auf Meldungen angewiesen.
Die Städte Brühl, Hürth und Erftstadt bitten daher weiterhin an Bürgerinnen und Bürger, erhebliche Geruchsbelästigungen konsequent über die vorgesehenen Meldewege anzuzeigen. Die Kommunen werden sämtliche eingehenden Hinweise dokumentieren und unverzüglich an die zuständigen Fachbehörden weiterleiten. Jede Meldung erhöht den Handlungsdruck und trägt dazu bei, die Ursachen der Belastungen aufzuklären und weitere Maßnahmen zu ermöglichen.
Die zuständigen Behörden orientieren sich bei der
Bewertung unter anderem an den Vorgaben der
Geruchsimmissions-Richtlinien beziehungsweise an Anhang 7 der TA Luft. - Foto: Rathaus der Stadt Erftstadt. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek


Kommentare
Kommentar veröffentlichen