"Honig-Transparenz"!

Ab dem 01.0626 gilt durch Entscheid der EU die "Honig-Transparenz. Aufmerksame Verbraucher haben über diese Aufschrift sicherlich schon einmal gegrinst: „Aus EU- und Nicht-EU-Ländern“. Mit anderen Worten: "Pansch-Honig". Das findet man zum Beispiel auf Nussverpackungen oder immer häufiger auf Honiggläsern. Ab dem 14. Juni tritt die „Frühstücksrichtlinie“ der EU in Kraft, die dies ändert: Ab diesem Datum müssen alle Ursprungsländer des Honigs aufgeführt werden. In absteigender Reihenfolge des Gewicht-Anteils. Die Frühstücksrichtlinie umfasst auch Vorgaben zu Fruchtsäften, Konfitüren und Trockenmilch. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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