NRW: Alkoholverbot an Bahnhöfen!
Seit heute ist an vielen Bahnhöfen in NRW der Konsum von Alkohol verboten. Vorausgegangen waren Beschwerden von Fahrgästen. Die Bundespolizei soll die geänderte Hausordnung der Bahn durchsetzen. Am Kölner Hauptbahnhof (s. Foto) wurde bereits im April ein Alkoholkonsumverbot ausgesprochen. Seit heute gilt das Verbot des Hausherrn Deutsche Bahn auch in den Hauptbahnhöfen Bonn, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Dortmund und Münster.
Alkoholkonsum im Bahnhofsbereich künftig verboten
Alkohol zu trinken oder alkoholische Getränke mit sich zu führen, die zum Konsum im Bahnhof bestimmt sind, ist nicht mehr erlaubt. Auslöser waren zahlreiche Rückmeldungen von Reisenden, Besuchern und Mitarbeitern der Bahn und ihrer Partner, die sich ein ruhigeres und sicheres Umfeld wünschen. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
Alkoholkonsum im Bahnhofsbereich künftig verboten
Alkohol zu trinken oder alkoholische Getränke mit sich zu führen, die zum Konsum im Bahnhof bestimmt sind, ist nicht mehr erlaubt. Auslöser waren zahlreiche Rückmeldungen von Reisenden, Besuchern und Mitarbeitern der Bahn und ihrer Partner, die sich ein ruhigeres und sicheres Umfeld wünschen. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek


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