Kölner Hauptbahnhof: Alkoholverbot
Seit Anfang April ist es am gesamten Bahnhof verboten, alkoholische Getränke zu konsumieren oder diese mitzubringen, um sie dort zu trinken. Allerdings gibt es auch Ausnahmen von dem Verbot.
Es ist nur in gastronomischen Einrichtungen erlaubt, Alkohol zu konsumieren.
In den Gastronomiebetrieben des Hauptbahnhofs dürfen Gäste weiterhin Bier, Wein oder Schnaps konsumieren. Des Weiteren ist es nach wie vor gestattet, in den Läden des Kölner Hauptbahnhofs alkoholische Getränke zu erwerben. Bei Zuwiderhandlungen wird ein Hausverbot in Aussicht gestellt. Die Bahn-Sicherheitskräfte sorgen dafür, dass das Verbot eingehalten wird. Bahn zufolge sollen sie die Menschen im Hauptbahnhof zunächst einmal informieren. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
Es ist nur in gastronomischen Einrichtungen erlaubt, Alkohol zu konsumieren.
In den Gastronomiebetrieben des Hauptbahnhofs dürfen Gäste weiterhin Bier, Wein oder Schnaps konsumieren. Des Weiteren ist es nach wie vor gestattet, in den Läden des Kölner Hauptbahnhofs alkoholische Getränke zu erwerben. Bei Zuwiderhandlungen wird ein Hausverbot in Aussicht gestellt. Die Bahn-Sicherheitskräfte sorgen dafür, dass das Verbot eingehalten wird. Bahn zufolge sollen sie die Menschen im Hauptbahnhof zunächst einmal informieren. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek


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