Schärfere Regeln für Tankstellen,...

...zusätzliche Optionen für die Aufsichtsbehörde: Der Bundestag hat entschieden, dass Tankstellenpreise nur noch einmal täglich erhöht werden dürfen – zur Mittagsstunde. Sie dürfen jedoch jederzeit gesenkt werden. Das Bundeskartellamt soll zudem gestärkt werden. Die Mineralölkonzerne sollten verpflichtet werden, dem Kartellamt eine sachliche Begründung für ihre Preiserhöhungen vorzulegen. Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Auch ist eine Verschärfung des Kartellrechts geplant, um den Umgang mit marktbeherrschenden Mineralölunternehmen zu erleichtern. Wenn der Bundesrat am Freitag zustimmt, könnten die strengeren Regeln noch vor Ostern in Kraft treten. Es ist jedoch fraglich, ob die Maßnahmen zu einer Preissenkung führen werden. - Text/Foto © Dr. E. Hoplitschek


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