"Hammerbande": Acht Jahre Haft!

Maja T., eine subjektiv non-binäre Person aus Deutschland, wurde vom Budapester Stadtgericht zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Der Richter Jozsef Sos, der das Urteil verkündete, hielt es für nachgewiesen, dass die 25-jährige Person an blutigen Übergriffen auf vermeintliche Rechtsextremisten beteiligt war. Das Urteil der ersten Instanz ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Berufung eingelegt werden. Es identifiziert die Straftatbestände der versuchten lebensbedrohenden Körperverletzung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung („Hammerband“). Richter Sos erklärte, die Strafe könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von 24 Jahren, während die Verteidigung einen Freispruch anstrebte. - Der Begriff "Hammerbande" rührt daher, dass die Mitglieder dieser Bande mitunter ihre Opfer mit dem Hammer traktieren. Ein Opfer erlitt am besagten Überfalltag in Budapest erhebliche Schädelverletzungen. - Text: Dr. Ernst Hoplitschek 

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