"Bürgerrat": Info der Stadt Erftstadt
Auswahl des Bürgerrates: 100 Teilnehmer per Zufallsziehung
Der Bürgerrat im Rheinischen Revier wird aus 100 Bürgerinnen und Bürgern bestehen, die die Vielfalt der Bevölkerung im Rheinischen Revier bestmöglich abbilden. Grundlage dafür ist ein Losverfahren auf Basis des Einwohnermelderegisters. Dazu erhalten jetzt rund 7000 Bürgerinnen und Bürger aus dem gesamten Revier einen Brief und werden gebeten, sich für den Bürgerrat zu bewerben. Nach soziodemografischen Merkmalen wie Alter, Bildungsgrad, Geschlecht und räumlicher Verteilung im Revier erfolgt dann in einem Auswahlverfahren eine möglichst vielfältige Zusammensetzung.
Mona Neubaur, stellvertretende Ministerpräsidentin sowie Wirtschafts- und Klimaschutzministerin: „Strukturwandel betrifft den Alltag der Menschen im Rheinischen Revier. Deshalb sollen Bürgerinnen und Bürger beim Bürgerrat konkret mitarbeiten und ihre Erfahrungen einbringen. Die Empfehlungen fließen in die Entscheidungen der Landesregierung ein. So wird Beteiligung verbindlich und nachvollziehbar – wir entscheiden nicht über die Köpfe der Menschen hinweg, sondern mit ihnen.“
Bodo Middeldorf, Geschäftsführer der Zukunftsagentur Rheinisches Revier, betont: „Die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger an der Zukunftsgestaltung ihrer Heimat ist ein elementarer Bestandteil des Strukturwandelprozesses. Mit dem Bürgerrat im Rheinischen Revier gehen wir weit über normale Formen der Bürgerbeteiligung hinaus. Er eröffnet eine völlig neue Dimension regionaler Partizipation.“
Vorbereitungsgruppe erarbeitet das konkrete Thema
Die konkrete Fragestellung, mit der sich der Bürgerrat befasst, leitet sich aus dem „Ziel- und Meilensteinplan Rheinisches Revier“ der Landesregierung ab. Sie wird von einer paritätisch besetzten Vorbereitungsgruppe im ersten Quartal 2026 entschieden.
Wie erarbeitet der Bürgerrat seine Handlungsempfehlungen?
Der Bürgerrat kommt an drei Sitzungswochenenden im Mai, Juni und Juli 2026 im Rheinischen Revier zusammen und erarbeitet in moderierten Kleingruppen Handlungsempfehlungen. Diese werden dann dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen stellvertretend für die Landesregierung NRW voraussichtlich im Herbst 2026 übergeben. Die Landesregierung prüft und bewertet die Handlungsempfehlungen und entscheidet danach, ob beziehungsweise wie diese Empfehlungen umgesetzt werden können. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek



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