BSW legt Beweise für Fehler vor!
Das ist der Wortlaut in der Wahlprüfungsbeschwerde, die das BSW am Dienstag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat. Dem „Stern“ liegt der 177 Seiten umfassende Schriftsatz vor, in dem unter anderem die Parteigründerin Sahra Wagenknecht als Klägerin genannt wird. Im Anhang sind die acht eidesstattlichen Versicherungen der Wählerinnen und Wähler enthalten.
Die Klageschrift, verfasst von den BSW-Vertretern Christoph Degenhart (Staatsrechtler) und Uwe Lipinski (Rechtsanwalt), enthält den Versuch eines Nachweises, dass die Partei am 23. Februar 2025 bei der Bundestagswahl mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Unrecht nicht ins Parlament einzug. Das BSW erreichte laut Endergebnis damals 2.473.000 Stimmen, was einem Anteil von 4,981 Prozent entsprach. Es fehlten nur 9529 Stimmen, um die Fünf-Prozent-Hürde zu überwinden. Die Beschwerde hat eine große politische Sprengkraft: Wenn die Partei mit ihrer Klage und der anschließenden Neuauszählung erfolgreich wäre, würde sie mit rund 35 Abgeordneten in den Bundestag einziehen. Das Resultat wäre, dass die Union und SPD als derzeitige Regierungskoalition keine parlamentarische Mehrheit mehr hätten. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek



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