BKA: Aufruf zur Fahndung...
Hinweise nimmt das BKA unter der Telefonnummer +49 (0)800 - 01 30 110 oder online entgegen. Über das BKA-Hinweisportal kann zudem tatbezogenes Foto- und Videomaterial hochgeladen werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der BKA-Webseite: www.bka.de/oeffentlichkeitsfahndung71. Alternativ können sich Hinweisgebende an jede andere Polizeidienststelle wenden. Der Zeugenaufruf läuft bis 24.02.2026. Für Angaben, die bis zu diesem Zeitpunkt eingehen und zur Ermittlung des oder der Täter führen, ist eine Belohnung von bis zu einer Million Euro durch das BKA ausgesetzt.
Konkret geht es um folgenden Sachverhalt: Am Samstag, 03.01.2026, wurde gegen 05:44 Uhr ein Defekt an Kabelleitungen im Bereich einer Kabelbrücke im Südwesten Berlins im Bezirk Steglitz-Zehlendorf gemeldet. Die daraufhin alarmierten Kräfte stellten einen Brand fest, durch den mehrere Starkstromkabel beschädigt wurden, die vom und zum angrenzenden Heizkraftwerk führen. In den Stadtteilen Berlin-Nikolassee, Wannsee, Zehlendorf und Lichterfelde kam es zu Stromausfällen, die nur sukzessiv behoben werden konnten. Durch den großflächigen Stromausfall waren auch die Notrufnummern teilweise nicht oder nur eingeschränkt erreichbar und die Festnetz- und Mobiltelefonie stark beeinträchtigt.
Im Nachgang zum Anschlag veröffentlichten die sogenannten „Vulkangruppen“ ein Selbstbekennerschreiben, das den Brandanschlag für sich beansprucht. Ziel des Angriffs sei die Unterbrechung der Stromversorgung des angrenzenden Heizkraftwerks in Berlin-Lichterfelde und „die fossile Energiewirtschaft“ gewesen. Das Kraftwerk in Berlin-Lichterfelde habe man demnach „erfolgreich sabotiert“.
In Berlin und Brandenburg sind seit dem Jahr 2011 in unregelmäßigen Abständen mehrere Brandanschläge auf Infrastrukturanlagen, insbesondere Bahnanlagen, Telekommunikationseinrichtungen und öffentliche Versorgungsleitungen, begangen worden, zu denen sich „Vulkangruppen“ bekannten.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof führt im Kontext des
Brandanschlages auf die Stromversorgung in Berlin ein
Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt, unter anderem wegen des Verdachts
der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, der
verfassungsfeindlichen Sabotage, der Brandstiftung und der Störung
öffentlicher Betriebe. Das Bundeskriminalamt wurde mit der Wahrnehmung
der polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung
beauftragt. - Quelle: BKA,
Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek



Kommentare
Kommentar veröffentlichen