Info der Stadt Erftstadt:...
Mit der Genehmigung des Änderungsantrags steigt das Fördervolumen im Bereich der Sanierung und des Wiederaufbaus der starkregen- und hochwasserbedingten Schäden aus dem Jahr 2021 auf insgesamt 84,4 Millionen Euro.
Die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe führte im Juli 2021 zu massiven und umfangreichen Schäden auch an öffentlichen Gebäuden und der Infrastruktur. Zur Beseitigung der Schäden und zum Wiederaufbau trat am 17. September 2021 die Richtlinie über die Gewährung sogenannter Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft. Der Stadt Erftstadt lag aus dem Jahr 2022 bereits ein genehmigter Wiederaufbauplan vor, der in der Folge jedoch Anpassungen benötigte. Dabei spielte auch die Gründung des „Stadtentwicklungsbetrieb Erftstadt AöR“ eine wichtige Rolle, denn durch die Auslagerung der administrativen Aufgaben des Wiederaufbaus wurde die Möglichkeit eröffnet, auch Personalkosten über die Förderrichtlinien zu refinanzieren. Aber auch andere Anpassungen waren erforderlich: „Besonders die Maßnahmen rund um die Verfüllung des Erosionskraters in Blessem, die Sanierung der Turnhalle in Bliesheim oder der Neubau des Vereinsheimes in Ahrem mussten mit deutlichen Kostensteigerungen im Vergleich zur ursprünglichen Planung berücksichtigt werden“, erläutert der Wiederaufbaumanager der Stadt Erftstadt und Vorstand des SEB, Gerd Schiffer. Darüber hinaus seien Kosten neu hinzugekommen - „beispielsweise für die generelle Projektsteuerung des Wiederaufbaus oder für die Kita ‚Haus der Kinder‘ in Herrig“, listet Gerd Schiffer auf.
Und so beauftragte der Stadtrat die Stadt Erftstadt im September 2024, einen Änderungsantrag für den Wiederaufbauplan bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen. Dieser Antrag wurde Ende des vergangenen Jahres vollumfänglich genehmigt. „Damit steigt das Fördervolumen um knapp 10 Millionen Euro an auf insgesamt 84.413.466,42 Euro sowie von 74 auf 77 Maßnahmen“, fasst Gerd Schiffer zusammen.
Für
Bürgermeisterin Carolin Weitzel war die vollumfängliche Genehmigung
nicht einfach nur Grund zur Freude, die Entscheidung gab auch
Planungssicherheit: „Die Finanzierung der Wiederaufbauprojekte der Stadt
Erftstadt, die wir weiterhin priorisiert bearbeiten und
schnellstmöglich abschließen möchten, ist somit gesichert.“ - Das Foto zeigt das Rathaus von Erftstadt. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek


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