Was muss alles im Auto mitgeführt werden?

Die Pflichtausstattung eines Autos umfasst Folgendes: Wer in Deutschland mit einem Pkw fährt, muss einen gültigen Führerschein, den Fahrzeugschein (nicht den Fahrzeugbrief!), eventuelle Unterlagen für bauliche Änderungen am Fahrzeug, ein Warndreieck, eine Warnweste und einen aktuellen Verbandskasten mitführen. Der Verbandskasten darf nicht abgelaufen sein. Bei einem Verstoß gegen die Mitführpflicht während einer Polizeikontrolle drohen zwar kleinere, aber dennoch unangenehme Bußgelder. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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