Gema gegen ChatGPT ...
... Gericht hat (vorerst) entschieden! Ist es KI-Unternehmen erlaubt, urheberrechtlich geschützte Songtexte für das Training ihrer Modelle zu nutzen? In dieser grundsätzlichen Frage erteilt das Landgericht München den Musiklizenzenverwaltern der GEMA Recht. OpenAI habe durch ChatGPT das Urheberrecht verletzt und müsse nun Schadensersatz leisten. Das Verfahren vor dem Landgericht München (LG) hatte fast ein Jahr gedauert. Am Dienstag entschied das Gericht zugunsten der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Die GEMA, die die Lizenzrechte für die Werke von Tausenden von Musikern verwaltet, hatte eine Klage gegen den Entwickler von ChatGPT, OpenAI, eingereicht. Das Gericht entschied, dass OpenAI Songtexte, die dem Urheberrecht unterliegen, ohne die entsprechende Lizenz nicht verwenden darf. Zudem wurde OpenAI von ihm zu Schadensersatz verurteilt. Das Urteil ist noch nicht vollstreckbar. - Hier geht es zur kompletten Urteilsbegründung des LG. - Die Grafik ist das Firmenlogo von CG. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek



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