Bundesgericht urteilt zur "Grundrente"

Wenn die Rente trotz vieler Jahre Arbeit nicht reicht, soll die Grundrente helfen. Aber auch, wenn der Ehepartner ausreichend Einkommen zur Verfügung hat? Dazu gibt es nun ein Urteil. Höhere Einkommen der Ehefrau oder des Ehemanns können sich negativ auf den Anspruch auf die eigene Grundrente auswirken. "Bei der Grundrente wird das zu versteuernde Einkommen des Ehegatten - anders als bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - angerechnet", urteilten die Richterinnen und Richter am Bundessozialgericht (BSG)  in Kassel. Diese Ungleichbehandlung verstoße nicht gegen Verfassungsrecht. Hier geht es zur ausführlichen Begründung des BSG. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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