Bundesgericht urteilt zur "Grundrente"
Wenn die Rente trotz
vieler Jahre Arbeit nicht reicht, soll die Grundrente helfen. Aber auch,
wenn der Ehepartner ausreichend Einkommen zur Verfügung hat? Dazu gibt
es nun ein Urteil. Höhere Einkommen der Ehefrau
oder des Ehemanns können sich negativ auf den Anspruch auf die eigene
Grundrente auswirken. "Bei der Grundrente wird das zu versteuernde
Einkommen des Ehegatten - anders als bei Partnern einer nichtehelichen
Lebensgemeinschaft - angerechnet", urteilten die Richterinnen und
Richter am Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Diese Ungleichbehandlung
verstoße nicht gegen Verfassungsrecht. Hier geht es zur ausführlichen Begründung des BSG. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek


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