Info der Stadt Erftstadt: "Martinszüge"
Gemäß der aktuell gültigen Zuschussrichtlinien für Kultur- und Heimatvereine steht Veranstaltenden von Martinszügen ein Zuschuss zu. „In den Vorjahren gab es dabei unterschiedliche Vorgehensweisen, wie Veranstaltende diesen Zuschuss erhalten konnten. Ab diesem Jahr ist der Weg vereinheitlicht. Um Mittel zu erhalten, muss ein Antrag auf Zuschuss für Martinszüge gestellt werden. Das entsprechende Formular zur Beantragung dieses Zuschusses ist hier auf dieser Seite abzurufen. Die Anträge müssen der Kulturabteilung bis zum 31. Oktober 2025 vorliegen“, erläutert Ann-Katrin Mosblech von der Kulturabteilung. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann auch per Mail gesandt werden an kultur@erftstadt.de. Ann-Katrin Mosblech weist ausdrücklich darauf hin, dass „dieser Antrag nicht die erforderliche Anmeldung beim Ordnungsamt ersetzt.“ Beide Anträge können bis zum Ablauf der Frist am 31. Oktober 2025 auch im Rathaus der Stadt Erftstadt in Liblar, Holzdamm 10, abgegeben werden. -TextFoto © Dr. Ernst Hoplitschek



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