Geringe Rente für viele Rentner!

Jede fünfte Person (20 %) im Ruhestand ab 65 Jahren hat ein monatliches Nettoäquivalenzeinkommen von maximal 1 400 Euro zur Verfügung. Weitere 20 % verfügen über mehr als 1 400 Euro, aber weniger als rund 1 790 Euro im Monat, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2024 mitteilt. Die 20 % der Personen im Ruhestand mit dem höchsten Einkommen hatten monatlich mehr als rund 2 870 Euro netto zur Verfügung. Betrachtet wurden Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionäre und Pensionärinnen im Alter von mindestens 65 Jahren – das waren zuletzt 16,3 Millionen Menschen. Das Nettoäquivalenzeinkommen ist ein bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen, das das Einkommen von Personen vergleichbar macht, die in unterschiedlich zusammengesetzten Haushalten leben.

Mittleres Einkommen von Personen im Ruhestand im Zeitvergleich gestiegen

Das mittlere Nettoäquivalenzeinkommen (Median) für Personen ab 65 Jahren im Ruhestand lag zuletzt bei 1 990 Euro monatlich – die eine Hälfte von ihnen hatte also weniger zur Verfügung, die andere mehr. Zum Vergleich: Das mittlere Nettoäquivalenzeinkommen der Gesamtbevölkerung lag bei rund 2 300 Euro im Monat.

In den letzten Jahren ist die Zahl der Personen im Ruhestand ab 65 Jahren ebenso gestiegen wie deren Einkommen. Im Jahr 2021 gehörten 15,9 Millionen Menschen zu dieser Gruppe. Ihr Einkommen betrug damals im Mittel rund 1 820 Euro monatlich und ist bis 2024 um 9 % gestiegen. Das mittlere Einkommen der Gesamtbevölkerung stieg im selben Zeitraum um 11 % (2021: 2 080 Euro).

Einkommen von Rentnerhaushalten besteht überwiegend aus Alterseinkünften

Rentnerhaushalte erhalten ihr Einkommen überwiegend aus Alterseinkünften, aber auch andere Quellen tragen dazu bei. Bei Haushalten, in denen ausschließlich Rentnerinnen und Rentner beziehungsweise Pensionärinnen und Pensionäre lebten, machten Renten und Pensionen durchschnittlich 92 % des Einkommens aus. 5 % des Einkommens stammte aus Einnahmen aus Vermögen, 2 % aus Erwerbstätigkeit, 1 % aus Transferzahlungen wie etwa Grundsicherung im Alter. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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