Deutsche Sprache, schwere...

 ...Sprache. Aus einer Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts: "Hinweis: Die mündliche Verhandlung stößt auf sehr großes Öffentlichkeitsinteresse. Es wird darauf hingewiesen, dass Ihre Interessensbekundung Ihnen keinen Platz im Verhandlungssaal garantiert. Die Zahl der eingangenen Anmeldungen übersteigt bereits die Verfügbaren Plätze. Weitere Anmeldungen können nicht entgegen genommen werden." (Quelle: BVerwG 6 C 5.24) - Text: Dr. Ernst Hoplitschek, Foto Kalligraf, Wikimedia Commons




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