Anhörung ÖRR-Zwangsbeitrag
Heute vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVG): Anhörung wegen ÖRR-Zwangsbeitrag: "Die Klägerin wendet sich gegen ihre Pflicht zur Zahlung des
Rundfunkbeitrags. Sie macht geltend, der öffentlich-rechtliche Rundfunk
verfehle seinen gesetzlichen Auftrag strukturell, weil er kein
vielfältiges und ausgewogenes Programm biete und als Erfüllungsgehilfe
der vorherrschenden staatlichen Meinungsmacht diene. Dieses strukturelle
Versagen beruhe auch auf einer mangelnden Staatsferne der
Aufsichtsgremien. Damit fehle es an einem individuellen Vorteil, der die
Beitragspflicht rechtfertige. Der Klägerin stehe deswegen ein
Leistungsverweigerungsrecht zu." Beginn: 10:00 Uhr. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek



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