Anhörung ÖRR-Zwangsbeitrag

Heute vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVG): Anhörung wegen ÖRR-Zwangsbeitrag: "Die Klägerin wendet sich gegen ihre Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags. Sie macht geltend, der öffentlich-rechtliche Rundfunk verfehle seinen gesetzlichen Auftrag strukturell, weil er kein vielfältiges und ausgewogenes Programm biete und als Erfüllungsgehilfe der vorherrschenden staatlichen Meinungsmacht diene. Dieses strukturelle Versagen beruhe auch auf einer mangelnden Staatsferne der Aufsichtsgremien. Damit fehle es an einem individuellen Vorteil, der die Beitragspflicht rechtfertige. Der Klägerin stehe deswegen ein Leistungsverweigerungsrecht zu." Beginn: 10:00 Uhr. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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