Rheinland-Pfalz: Friedhofszwang fällt weg!
Gestern wurde im Mainzer Landtag ein Gesetz verabschiedet, das den Rheinland-Pfälzern eine Flussbestattung erlaubt – und noch mehr. Nach über 40 Jahren wurde das Bestattungsrecht reformiert. Die neuen Bestimmungen sind umfassender als die in allen anderen Bundesländern bislang. Es gibt keine Sargpflicht mehr. Das ermöglicht Tuchbestattungen für alle Menschen, unabhängig von ihrer religiösen Zugehörigkeit, sowie Bestattungen in größeren Flüssen wie dem Rhein, der Mosel und der Saar. Der Friedhofszwang wurde ebenfalls aufgehoben. – Das bedeutet: Es ist erlaubt, die Urne mit der Asche des Verstorbenen mitzunehmen. In Rheinland-Pfalz ist es ebenfalls gestattet, aus der Asche Verstorbener Schmuckstücke wie synthetische Diamanten herzustellen.
Verlust der Friedhofskultur
Kritiker befürchten durch die Reform den Untergang der Friedhofskultur, mit gravierenden Folgen für das "Bild" der Friedhöfe und Auftragsverlusten für ganze Berufsgruppen wie Steinmetze, Friedhofsgärtner etc. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek


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