Infos zur Stichwahl in NRW am 28.09.25

Erhalte ich zur Stichwahl neue Wahlunterlagen? Nein. Laut dem NRW-Innenministerium erfolgt der Versand einer neuen Wahlbenachrichtigung nicht. Es ist möglich zu wählen, auch wenn keine Wahlbenachrichtigung vorliegt. Falls keine Wahlbenachrichtigung vorliegt: Ein gültiger Personalausweis oder Identitätsausweis reicht aus, um zu wählen. Die Stichwahl erfolgt grundsätzlich in denselben Wahlräumen wie die Hauptwahl. Die Wahllokale haben von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. 

Stichwahl für Stadtoberhäupter

Im ersten Wahlgang wurden nur zwei Oberbürgermeisterstellen entschieden, und zwar in Hamm und Herne. In 21 kreisfreien Städten erhielt keine der Bewerberinnen bzw. Bewerber mehr als 50 % der gültigen Stimmen. Am 28. September findet in den folgenden kreisfreien Städten eine Stichwahl statt: Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Krefeld, Köln (s.Foto), Leverkusen, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Münster, Oberhausen, Remscheid, Solingen und Wuppertal. 

 Stichwahl für Landräte

In NRW wurden im ersten Wahlgang zunächst lediglich 14 Landräte und Landrätinnen gewählt. Deshalb müssen 15 Landräte in die Stichwahl, und zwar aus folgenden Regionen: Städteregion Aachen, Kreis Düren, Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreis Herford, Kreis Lippe, Oberbergischer Kreis, Kreis Recklinghausen, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Sieg-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Soest, Kreis Viersen und Kreis Wesel. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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