Info der Stadt Erftstadt zum Hochwasserschutz
Der Hochwasserschutz im Einzugsgebiet der Erft ist seit der Flutkatastrophe 2021 eines der priorisierten Ziele der Stadt Erftstadt. Deshalb ist Erftstadt auch Teil der Interkommunalen Hochwasserschutzkooperation Erft. Der Erftverband und die beteiligten Kommunen waren nach der Flutkatastrophe von 2021 in einem ersten Schritt aufgerufen, die Situation, gemessen an den Daten und Auswirkungen zu eruieren, neu zu bewerten und mögliche Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Ziel der Kooperation ist ein deutlich verbesserter Hochwasserschutz entlang des gesamten Flusslaufes.
Die Stadt Erftstadt ließ durch das beauftragte Ingenieurbüro Fischer Teamplan ein kommunales Hochwasserschutz-Konzept erarbeiten. Ende August wurde ein Zwischenstand im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft und jüngst auch im Rahmen eines Pressegespräches präsentiert. Die Bürgermeisterin der Stadt Erftstadt, Carolin Weitzel, und Dirk Schulz, der Technische Beigeordnete, erklärten: „Ziel des Hochwasserschutzkonzeptes hier in Erftstadt ist es, besonders die 2021 von der Flutkatastrophe betroffenen Ortslagen besser zu schützen.“
Nach einer Bestandsaufnahme und Bewertung der Hochwassersituation mittels topografischer Daten, hydraulischer Berechnungen, Starkregenkarten, Gutachten und weiterer Bausteine gaben auch die Erfahrungsberichte von Betroffenen, die unter anderem in Bürgerworkshops gesammelt wurden, wichtige Rückmeldungen. Auf kommunaler Ebene wurden dann diverse Optionen geprüft, wie sich Schutzmaßnahmen für die betroffenen Ortslagen auswirken und letztlich auch ausgleichen lassen: „Vereinfacht gesagt müssen Flächen, die künftig nicht mehr in den Siedlungsbereichen geflutet werden sollen, an anderen Stellen ausgeglichen beziehungsweise aufgefangen werden. Dabei spricht man von Retentionsraum-Ausgleich“, erläuterte Dirk Schulz. Jens Hoffesommer, Abteilungsleiter Umwelt- und Naturschutz der Stadt Erftstadt ergänzte: „Nachdem an der Erft auch Planungen durchgespielt, aber letztlich verworfen wurden, im Notfall Bereiche der Troglage der B265 gezielt zu fluten und als Stauraum für fast 400.000 Kubikmeter Wasser zu nutzen, kristallisierte sich gemäß unserer Untersuchungen ein Bereich südlich der K44 zwischen Liblar und Bliesheim als präferierte Lösungsoption für einen Retentionsausgleich heraus.“
Die Überlegungen für die Erft-Aue sehen überwiegend linienhafte Schutzeinrichtungen vor, die die Siedlungsbereiche von Bliesheim, Blessem, Frauenthal, Liblar und den Bereich rund um das Haus Buschfeld schützen sollen. „Dabei dürfen laut § 78 Wasserhaushaltsgesetz bauliche Maßnahmen den Wasserstand und Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändern und der bestehende Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt werden“, so Dirk Schulz. Darüber hinaus seien bei allen Maßnahmen, beispielsweise hinsichtlich einer Flutung bereits bestehender Grubenflächen, die Maßgaben hinsichtlich des Schutzes von Grund- und Trinkwasser zu beachten, die durch die Wasserbehörden des Rhein-Erft-Kreises und die Bezirksregierung kontrolliert werden. - Zum Foto: Aufgenommen am 14. Juli 2021 um 13:33 Uhr; es zeigt das Hochwasser in Bliesheim an der Kreuzung Merowinger- Lambertusstraße. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek



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