Gericht kippt Altersgrenze für Notare!
Im Alter von 71 Jahren war es für einen Notar nicht mehr erlaubt, seiner Tätigkeit nachzugehen. Dagegen erhob ein Notar aus NRW Klage, da er trotz seines Alters von über 70 Jahren noch arbeiten wollte.
In der Bundesnotarordnung ist festgelegt, dass das Notarsamt automatisch endet mit dem Monat, in dem der/die Notar/in 70 Jahre alt wird. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Altersgrenze am Dienstag aufgehoben. Es führte als einen Grund für seine Entscheidung den Mangel an Bewerbern für das sogenannte Anwaltsnotariat an. Anwaltsnotare sind Rechtsanwälte mit einer zusätzlichen Qualifikation als Notar; je nach Bundesland können sie haupt- oder nebenberuflich tätig sein. -Text/Foto © Dr. E. Hoplitschek
In der Bundesnotarordnung ist festgelegt, dass das Notarsamt automatisch endet mit dem Monat, in dem der/die Notar/in 70 Jahre alt wird. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Altersgrenze am Dienstag aufgehoben. Es führte als einen Grund für seine Entscheidung den Mangel an Bewerbern für das sogenannte Anwaltsnotariat an. Anwaltsnotare sind Rechtsanwälte mit einer zusätzlichen Qualifikation als Notar; je nach Bundesland können sie haupt- oder nebenberuflich tätig sein. -Text/Foto © Dr. E. Hoplitschek


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