Gericht: Kein Verstoß!

Das Finanzministerium von NRW hat im Jahr 2022, am Ende der Corona-Pandemie, durch die umstrittenen Kreditaufnahmen nicht das Budgetrecht des Landtags verletzt. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Münster des Landes entschieden. Laut Gericht habe sich Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) mit seiner Entscheidung, mehrere Kredite über 4,5 Milliarden Euro an den Finanzmärkten zu beschaffen, im Rahmen bewegt, auch wenn letztendlich weniger Mittel benötigt wurden. Präsidentin Barbara Dauner-Lieb erläuterte in ihrer Urteilsbegründung, dass der Verfassungsgerichtshof keine Missachtung der Zweckbestimmung der Gelder, die für den Corona-Rettungsschirm des Landes vorgesehen waren, habe feststellen können. Die Oppositionsfraktionen von SPD und FDP hatten Klage gegen die Landesregierung und das Finanzministerium erhoben. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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