Zum Thema "Mindestlohnerhöhung"!
Bis
zu 1,5 Millionen Beschäftigungsverhältnisse in Nordrhein-Westfalen
könnten von der geplanten Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro
Stunde zum 1. Januar 2026 begünstigt sein. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt (Quelle)
mitteilt, liegen damit 18 % aller Jobs in NRW rechnerisch unterhalb des geplanten Mindestlohns von 13,90 Euro. Von diesen Jobs entfallen rund 1,1 Millionen, also 71 %, auf Beschäftigungsverhältnisse in nicht tarifgebundenen Betrieben. In den nicht tarifgebundenen Betrieben würden 26 % der Beschäftigten von der Mindestlohnerhöhung profitieren. Dies geht aus einer Schätzung auf Basis der Verdiensterhebung April 2024 hervor.
mitteilt, liegen damit 18 % aller Jobs in NRW rechnerisch unterhalb des geplanten Mindestlohns von 13,90 Euro. Von diesen Jobs entfallen rund 1,1 Millionen, also 71 %, auf Beschäftigungsverhältnisse in nicht tarifgebundenen Betrieben. In den nicht tarifgebundenen Betrieben würden 26 % der Beschäftigten von der Mindestlohnerhöhung profitieren. Dies geht aus einer Schätzung auf Basis der Verdiensterhebung April 2024 hervor.
Geringfügig entlohnte Beschäftigte und Frauen profitieren
Geringfügig entlohnte Beschäftigte und Frauen würden ebenfalls in besonderem Maße von der Mindestlohnerhöhung profitieren. Bezogen auf alle geringfügig entlohnten Beschäftigten würden die Verdienste von 62 % dieser Beschäftigten angehoben werden. Innerhalb der Beschäftigtengruppe der Frauen wären 21 % der Beschäftigten von der Anhebung betroffen.
Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2027 würde geschätzt 1,8 Millionen Jobs betreffen
Zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Anhebung des Mindestlohns auf 14,60 Euro pro Stunde geplant. Diese würde in NRW rund 1,8 Millionen Beschäftigungsverhältnisse betreffen. Das entspricht 22 % aller Jobs in NRW. Foto © Dr. Ernst Hoplitschek



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