NRW: Mehr Wohngeldbezieher
Ende 2024 haben 323.845 nordrhein-westfälische Haushalte Wohngeld bezogen, das waren 23.465 Haushalte bzw. 7,8 % mehr als ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wurde damit ein Jahr nach Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes zum 01.01.2023 der höchste Stand seit der Sozialreform 2005 (Hartz IV) erreicht.
97,5 % aller Haushalte mit Bezug von Wohngeld waren sogenannte reine Wohngeldhaushalte. In diesen Haushalten waren alle Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt. Bei den übrigen Haushalten handelte es sich um sogenannte Mischhaushalte, in denen Wohngeldberechtigte mit Personen zusammenleben, die nicht wohngeldberechtigt sind. Ende 2024 gab es in NRW insgesamt 315.795 reine Wohngeldhaushalte und 8.050 solcher Mischhaushalte.
Anteil der Haushalte mit Wohngeldbezug in Hamm am höchsten
Mit 7,4 % war der Anteil der Haushalte mit Wohngeldbezug an den Hauptwohnsitzhaushalten in der kreisfreien Stadt Hamm am höchsten. Am geringsten fiel der Anteil mit 2,5 % im Kreis Olpe aus. Landesweit bezogen Ende vergangenen Jahres 3,7 % der nordrhein-westfälischen Hauptwohnsitzhaushalte Wohngeld. Ende 2022, vor der Wohngeldreform 2023, hatte deren Anteil noch bei 2,0 % gelegen.
Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch lag bei 310 Euro
Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch der nordrhein-westfälischen Wohngeldhaushalte lag Ende 2024 bei 310 Euro und war damit um 9 Euro niedriger als ein Jahr zuvor. Ende 2022, vor Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes, fiel der durchschnittliche Wohngeldanspruch mit 205 Euro deutlich niedriger aus.
Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum (Lastenzuschuss) geleistet. Zum Jahresende 2024 erhielten in NRW 93,8 % der reinen Wohngeldhaushalte das Wohngeld in Form eines Mietzuschusses. Die übrigen 6,2 % bekamen einen Lastenzuschuss. Der Durchschnittsbetrag für den Mietzuschuss für reine Wohngeldhaushalte fiel mit 309 Euro geringer aus als der durchschnittlich gezahlte Lastenzuschuss mit 348 Euro. Die Höhe des Wohngeldanspruchs hängt von der Höhe des Einkommens, der zuschussfähigen Miete oder Belastung und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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