Klage abgewiesen!

Deutschland muss nichts gegen US-Drohnenangriffe im Jemen tun, für die der Stützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz genutzt wird. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies eine Beschwerde von zwei Männern aus dem Jemen zurück. Die Kläger waren zwei jemenitische Staatsbürger, deren Verwandte 2012 durch einen US-Drohnenangriff ums Leben kamen. Bei dem Angriff, der gegen Al-Qaida-Terroristen gerichtet war, wurden jedoch auch Zivilisten getroffen. Der Angriff wurde teilweise von Ramstein aus mitgesteuert. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass Deutschland einen Schutzauftrag hat, der darin besteht, die grundlegenden Menschenrechte und den Kern des humanitären Völkerrechts auch gegenüber Ausländern im Ausland zu wahren. In der gerichtlichen Begründung wird jedoch ausgeführt, dass die Voraussetzungen für den spezifischen Schutzauftrag im vorliegenden Fall nicht gegeben seien. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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