NRW: Sozialausgaben steigen weiter!

Die Nettoausgaben für Leistungen der Sozialhilfe gemäß dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) lagen im Jahr 2024 bei rund 5 Milliarden Euro und waren damit um 707 Millionen Euro höher als ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt (Quelle)
mitteilt, fiel der Anstieg der Ausgaben mit 16,4 % etwas höher aus als im Vorjahr (damals: +15,7 %).

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist größter Ausgabeposten

Mit rund 2,9 Milliarden Euro wurde mehr als die Hälfte der gesamten Nettoausgaben (57,6 %) für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ausgegeben. Das waren 13,7 % mehr als im Jahr 2023. Gestiegen sind sowohl die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger dieser Leistung als auch die durchschnittlichen Aufwendungen für die Leistungsberechtigten. Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert.

Der zweitgrößte Ausgabeposten ist die Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII. Hier sind die Ausgaben das zweite Jahr in Folge um mehr als ein Fünftel gestiegen. Die Ausgaben lagen 2024 bei rund 1,2 Milliarden Euro und damit um 21,4 % höher als im Vorjahr. Hilfe zur Pflege erhalten pflegebedürftige Personen, wenn der notwendige und angemessene Pflegebedarf nicht bzw. nicht vollständig durch Leistungen der Pflegeversicherung gedeckt ist und nicht genügend Eigenmittel verfügbar sind, um die (verbleibenden) Kosten zu tragen.

Anstieg auch bei den weiteren Ausgabeposten

Für die Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) lagen die Nettoausgaben im Jahr 2024 mit rund 418 Millionen Euro um 12,9 % über dem Niveau des Vorjahres. Die Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten unter anderem vorübergehend Erwerbsunfähige, Vorruheständler mit niedriger Rente oder längerfristig Erkrankte, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder durch Leistungen anderer vorgelagerter Sozialleistungen, wie z. B. Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, decken können.

Überdurchschnittlich stark fiel der Anstieg der Ausgaben für Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel SGB XII) aus. Diese sind um 29,8 % gestiegen und beliefen sich 2024 auf rund 324 Millionen Euro. Hilfe zur Gesundheit erhalten nicht krankenversicherte Personen, deren finanzielle Mittel nicht ausreichen, um medizinische Behandlungen oder andere gesundheitliche Leistungen selbst zu bezahlen. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

 

Kommentare

Beliebte Posts