Mitteilung der Stadt Erftstadt zum Thema "Müll"
Die Stadt weist zudem darauf hin, dass bis zur Abholung des Sperrmülls die Abfallbesitzer:innen verantwortlich dafür sind, dass vom Sperrgut keine Gefahr ausgeht. Überstehende Schrauben und Nägel sind beispielsweise nicht erlaubt. Darüber hinaus dürfen öffentliche Straßen, Wege und Plätze nicht verunreinigt werden. Mögliche Verunreinigungen müssen nach der Abfuhr unverzüglich beseitigt werden.
Für Sperrmüllmengen über 3 Kubikmeter gilt: Zusätzliche Sperrmüllmengen können gegen Gebühr zum Entsorgungszentrum 'Haus Forst' nach Kerpen-Manheim oder bei kleineren Mengen, das heißt bis zu 500 Liter beziehungsweise 0,5 Kubikmeter und maximal 100 Kilogramm, auch zum VZEK-Kleinanlieferplatz gebracht werden. Die Anlieferung ist dort nur mit dem Pkw möglich und die Entsorgung kostenpflichtig.
Kontakt zum Unternehmen REMONDIS kann unter
Telefon 02235/9251-155 aufgenommen werden. Die Adresse der
Abfallannahmestelle lautet VZEK, REMONDIS GmbH & Co. KG,
Niederlassung Erftstadt, Tonstraße 1, 50374 Erftstadt. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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