Halbzeitbilanz der Bundespolizeidirektion Berlin...
Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei kontrollierten in den bisherigen zwei Wochen der Geltungsdauer 1.973 Personen und stellten bei 136 Personen insgesamt 160 Gegenstände sicher. Bei 79 Fällen lag ein Verstoß gegen die Verbotsverfügung vor, bei 46 Fällen lagen durch den Besitz bzw. das Mitführen Verstöße gegen das Waffengesetz vor.
Bisher wurden 81 verschiedene Messer, 36 Reizstoffe, 22 Werkzeuge, 12 Hiebwaffen, 5 Waffen sowie 4 weitere gefährliche Gegenstände sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Bei den Kontrollmaßnahmen deckten die Einsatzkräfte zudem weitere 219 Straftaten auf. Hierbei handelte es sich in den meisten Fällen um Gewaltdelikte (44) und Aufenthaltsdelikte (42) sowie um Betäubungsmitteldelikte (34). Des Weiteren ergaben die Kontrollen auch 54 Ordnungswidrigkeiten und führten zu 255 Fahndungstreffern. In 22 Fällen konnten offene Haftbefehle vollstreckt werden.
Gewalttaten im Bahnbereich sind ein bedeutsames Kriminalitätsphänomen. Durch den Einsatz von Waffen und gefährlichen Gegenständen verzeichnete die Bundespolizei in der Vergangenheit eine zunehmend höhere Gewaltintensität und damit verbunden schwerere Verletzungen der Geschädigten.
Aus Sicht der Bundespolizei verläuft der Einsatz erfolgreich und trägt zu einem Sicherheitsgewinn im Berliner Bahnverkehr bei. Die
Allgemeinverfügung gilt noch bis zum 30. Juni 2025, 4 Uhr und umfasst
die Berliner Bahnhöfe Hauptbahnhof, Zoologischer Garten,
Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Ostbahnhof,
Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln und Südkreuz. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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