Fast vergessen, aber Flaggen wehen!
Der 17. Juni 1953 war der Tag der Deutschen in der DDR, die sich gegen die Diktatur der SED auflehnten. Nur der Schutz der Sowjetarmee rettete der Clique um Ulbricht das politische Überleben. Bei diesem Volksaufstand kamen mindestens 55 Menschen zu Tode, rund 1600 werden verhaftet. Deshalb wird auch heute noch "Flagge" gezeigt. Bundesweit müssen laut Bundesministerium des Inneren „die Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Bundes“ beflaggt werden. Und nicht nur die. Auch „Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden“ unterliegen, müssen die Flaggen vor oder an ihren Gebäuden hissen. Ein Jahr später, 1954, wird der 17. Juni in Westdeutschland zum Feiertag und zum Tag der Deutschen Einheit. Das bleibt bis 1990 so. Nach der Wiedervereinigung wird der 3. Oktober zum gesamtdeutschen Feiertag und Tag der Einheit. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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