Dobrindt hält an Zurückweisungen fest!

Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) erklärte, dass es derzeit keinen Grund gäbe, von der grundsätzlichen Praxis abzuweichen. Man wollte eine Entscheidung im Hauptverfahren abwarten. Zudem werde sein Ministerium, wie es vom Berliner Verwaltungsgericht gefordert wird, detailliertere Erläuterungen zu den Zurückweisungen liefern. In einer Eilentscheidung stellte das Berliner Verwaltungsgericht fest, dass es rechtswidrig sei, Asylsuchende bei Grenzkontrollen auf deutschem Boden zurückzuweisen. Das Gericht entschied, dass sie ohne das sogenannte Dublin-Verfahren nicht abgewiesen werden dürfen.

Am 7. Mai, nur wenige Stunden nach seinem Amtsantritt als Bundesinnenminister, verfügte Dobrindt eine Verstärkung der Grenzkontrollen. Zugleich gab er den Befehl aus, dass es in Zukunft möglich sein sollte, auch Asylbewerber an der Grenze zurückzuweisen. Seinen Informationen zufolge hatten die Somalier, die in Berlin Klage erhoben hatten, am 2. und 3. Mai bereits versucht, nach Deutschland zu gelangen, ohne einen Asylantrag zu stellen. Am 9. Mai hätten sie dies erst beim dritten Versuch gemacht. Dobrindt erklärte, man könne am Beispiel erkennen, wie dysfunktional das gesamte Asylsystem mittlerweile geworden sei. - Text: Dr. Ernst Hoplitschek, Foto: Bundespolizei
 

Kommentare

Beliebte Posts