NRW: Regeln an Ostern!
Auf frische Brötchen und Kuchen muss über die Ostertage niemand
verzichten, die Bäckereien haben geöffnet. Zwar müssen Geschäfte laut
dem nordrhein-westfälischen Ladenöffnungsgesetz an Sonn- und Feiertagen
eigentlich schließen, Bäckereien bilden jedoch eine Ausnahme. Es gelten
allerdings die üblichen Sonntagsöffnungszeiten. Das heißt: Geschäfte,
deren Kernsortiment vor allem aus Back- und Konditorwaren besteht,
dürfen am Karfreitag und Ostersonntag jeweils für eine Dauer von fünf Stunden öffnen. Am Ostermontag müssen sie allerdings auch geschlossen bleiben.
Neben Bäckereien gilt die Ausnahmeregelung noch für ein paar Geschäfte. So dürfen auch Floristen an Karfreitag und Ostersonntag jeweils für fünf Stunden öffnen. Gleiches gilt für Geschäfte, deren Kernsortiment vor allem aus Zeitungen und Zeitschriften besteht.
Das Partyverbot endet offiziell am Karsamstag um 6 Uhr. Konkret geht es
nicht nur um Partys, sondern auch um „alle nicht öffentlichen
unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen“. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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