Philipp Amthor (CDU) zur "Klimaneutralität" im Grundgesetz!
"...Oder kürzer gewendet: Klimaneutralität wird durch die Neuregelung im
Grundgesetz lediglich eine Zweckbestimmung für begrenzte Verschuldung,
aber kein selbstzweckhaftes Rechtsprinzip, das andere Rechtspositionen
verdrängen könnte. Der etwaige Kampf um den richtigen Weg zur Erreichung
von Klimazielen soll und muss also auch in Zukunft im Feld der Politik
(das heißt: in den Parlamenten) geführt werden […]. Die eng zu
interpretierende Aufnahme der Worte „Klimaneutralität bis 2045“ als
bloße Verschuldungszweckbestimmung ist dabei aus meiner Sicht politisch
gut vertretbar. Eine verfassungsrechtliche Neubestimmung der
Klimapolitik verbindet sich damit nicht.“ - Der Namensbeitrag von Philipp Amthor erschien in voller Länge in der Zeitung „Die Welt“ am 17.03.2025 auf Seite 2. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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