NRW: Jede zweite Sozialwohnung wird unberechtigt genutzt!

Wer in eine Sozialwohnung einziehen will, braucht eine Berechtigung. Dazu müssen das Einkommen und die Lebensverhältnisse offen gelegt werden - jedoch nur beim Einzug, danach nicht mehr. Stichproben der landeseigenen NRW Bank haben ergeben, dass jede zweite Sozialwohnung unberechtigt genutzt wird – heißt: Hier leben Menschen, die eigentlich ausziehen müssten, etwa weil sie inzwischen mehr verdienen. - Quelle: WDR. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek 

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