NRW: Jede zweite Sozialwohnung wird unberechtigt genutzt!
Wer in eine Sozialwohnung einziehen will, braucht eine Berechtigung.
Dazu müssen das Einkommen und die Lebensverhältnisse offen gelegt werden
- jedoch nur beim Einzug, danach nicht mehr. Stichproben der
landeseigenen NRW Bank haben ergeben, dass jede zweite Sozialwohnung
unberechtigt genutzt wird – heißt: Hier leben Menschen, die eigentlich
ausziehen müssten, etwa weil sie inzwischen mehr verdienen. - Quelle: WDR. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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