Birkenstock-Sandalen gelten nicht als Kunst...
...und genießen folglich
keinen Urheberrechtsschutz. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof
(BGH) am Donnerstag verkündet und damit eine Klage gegen Nachahmer
abgewiesen. Die
Konkurrenzprodukte müssen nicht vom Markt genommen werden. "Die
Ansprüche sind unbegründet, weil es keine urheberrechtlich geschützten
Werke der angewandten Kunst sind", sagte der Vorsitzende Richter Thomas
Koch in Karlsruhe. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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