Birkenstock-Sandalen gelten nicht als Kunst...

 ...und genießen folglich keinen Urheberrechtsschutz. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag verkündet und damit eine Klage gegen Nachahmer abgewiesen. Die Konkurrenzprodukte müssen nicht vom Markt genommen werden. "Die Ansprüche sind unbegründet, weil es keine urheberrechtlich geschützten Werke der angewandten Kunst sind", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch in Karlsruhe. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek



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