"Hundesteuerbescheid" umgestellt!
Ein
Steuerbescheid wird nur noch bei Änderungen des Steuersatzes, der Anzahl
der Hunde, der Besitzer:in, des Zeitraumes (Ab- und Anmeldung) oder der
Ermäßigungsgrundlagen neu erlassen.
Entstehen Änderungen aufgrund
einer neuen Hundesteuersatzung, erfolgt die Bekanntgabe dieser Satzung
im Vorfeld durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Erftstadt.
Mehrjahresbescheide
über die Hundesteuer von 2024 sind weiterhin für die Folgejahre
sorgfältig aufzubewahren. Um künftige Fälligkeitstermine nicht zu
versäumen, kann der Stadtkasse der Stadt Erftstadt ein
SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt werden. Ansonsten sind die gesetzlichen
Fälligkeitstermine (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) in jedem Jahr
selbständig zu beachten. Die Stadt Erftstadt bittet die
Hundehalter:innen um zeitnahe Mitteilung von Veränderungen (insbesondere
Adressänderungen). - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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