"Hundesteuerbescheid" umgestellt!

Um Kosten einzusparen und Abläufe zu vereinfachen, hat die Verwaltung der Stadt Erftstadt (Quelle) die Hundesteuerbescheide umgestellt: Die in einem Mehrjahresbescheid getroffenen Festsetzungen bleiben auch in den Folgejahren so lange gültig, bis sie durch einen Änderungsbescheid oder einen aktualisierten Mehrjahresbescheid neu erlassen werden.

Ein Steuerbescheid wird nur noch bei Änderungen des Steuersatzes, der Anzahl der Hunde, der Besitzer:in, des Zeitraumes (Ab- und Anmeldung) oder der Ermäßigungsgrundlagen neu erlassen.
Entstehen Änderungen aufgrund einer neuen Hundesteuersatzung, erfolgt die Bekanntgabe dieser Satzung im Vorfeld durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Erftstadt. 

Mehrjahresbescheide über die Hundesteuer von 2024 sind weiterhin für die Folgejahre sorgfältig aufzubewahren. Um künftige Fälligkeitstermine nicht zu versäumen, kann der Stadtkasse der Stadt Erftstadt ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt werden. Ansonsten sind die gesetzlichen Fälligkeitstermine (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) in jedem Jahr selbständig zu beachten. Die Stadt Erftstadt bittet die Hundehalter:innen um zeitnahe Mitteilung von Veränderungen (insbesondere Adressänderungen). - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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