Zum Thema "Grundsteuer" teilt die Stadt Erftstadt mit:...
...Die
beschlossene Reform der Grundsteuer, die bundesweit 2025 in Kraft
tritt, soll eine gerechtere Verteilung der Steuerlast insgesamt
gewährleisten. Das Bundesverfassungsgerecht hatte das bisherige System
bereits 2018 für nicht mehr verfassungskonform erklärt und dies damit
begründet, dass die Berechnung auf veralteten Einheitswerten basiere und
zu einer ungerechten Belastung der Steuerpflichtigen führe. Die durch
die Finanzämter in der Folge neu ermittelten Grundsteuerwerte bilden das
Kernstück der Reform. Auf diesen Wert ist dann der durch die Kommunen
festzulegende Hebesatz anzuwenden.
Der Rat der Stadt Erftstadt hat nun in seiner Sitzung am 10. Dezember die neuen Hebesätze für 2025 wie folgt beschlossen:
- Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 380 Prozentpunkte
- Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke): 635 Prozentpunkte
- Gewerbesteuer: 565 Prozentpunkte
Obwohl die Gesamteinnahmen der Stadt Erftstadt konstant bleiben, wird es individuelle Unterschiede geben. Einige zahlen künftig mehr, andere weniger oder gleich viel Steuern. Dies ist abhängig von den neuen Bewertungsgrundlagen, auf die die Stadt Erftstadt keinen Einfluss hat.
Kämmerer
Dirk Knips rät: „Sollte Ihr Grundstück falsch bewertet worden sein,
nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zum Finanzamt auf.“ Die
Stadtverwaltung steht bei Rückfragen zu den neuen Hebesätzen gerne zur
Verfügung. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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