Zum Thema "Grundsteuer" teilt die Stadt Erftstadt mit:...

...Die beschlossene Reform der Grundsteuer, die bundesweit 2025 in Kraft tritt, soll eine gerechtere Verteilung der Steuerlast insgesamt gewährleisten. Das Bundesverfassungsgerecht hatte das bisherige System bereits 2018 für nicht mehr verfassungskonform erklärt und dies damit begründet, dass die Berechnung auf veralteten Einheitswerten basiere und zu einer ungerechten Belastung der Steuerpflichtigen führe. Die durch die Finanzämter in der Folge neu ermittelten Grundsteuerwerte bilden das Kernstück der Reform. Auf diesen Wert ist dann der durch die Kommunen festzulegende Hebesatz anzuwenden. 

Der Rat der Stadt Erftstadt hat nun in seiner Sitzung am 10. Dezember die neuen Hebesätze für 2025 wie folgt beschlossen:

  • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 380 Prozentpunkte
  • Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke): 635 Prozentpunkte
  • Gewerbesteuer: 565 Prozentpunkte

Obwohl die Gesamteinnahmen der Stadt Erftstadt konstant bleiben, wird es individuelle Unterschiede geben. Einige zahlen künftig mehr, andere weniger oder gleich viel Steuern. Dies ist abhängig von den neuen Bewertungsgrundlagen, auf die die Stadt Erftstadt keinen Einfluss hat.

Kämmerer Dirk Knips rät: „Sollte Ihr Grundstück falsch bewertet worden sein, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zum Finanzamt auf.“ Die Stadtverwaltung steht bei Rückfragen zu den neuen Hebesätzen gerne zur Verfügung. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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