Wahlhelfer in Erftstadt gesucht!

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl benötigt die Stadt Erftstadt etwa 350 Wahlhelfer zur Besetzung der Wahlvorstände in den insgesamt 30 Wahllokalen und 11 Briefwahlvorständen.

Jede wahlberechtigte Person kann sich zur Ausübung dieses Ehrenamtes bei der Stadtverwaltung bewerben. Wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürger, die am Wahltage

  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben (also mind. 18 Jahre alt sind),
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Für ihre ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlvorsteher, Schriftführer und deren Stellvertretungen wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60,00 € ausgezahlt. Alle weiteren Wahlhelfer erhalten 50,00 €. - Quelle: Stadt Erftstadt. -
Text/Foto © Dr- Ernst Hoplitschek

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