NRW: Hebesatz erhöht!
Rund
43 Prozent der Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben bis zum 30. Juni
2024 den Hebesatz der Grundsteuer B erhöht. Hierbei wird der Grundbesitz
von unbebauten und bebauten Grundstücken besteuert, der nicht der Land-
und Forstwirtschaft zuzuordnen ist. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, lag am
Stichtag 30. Juni 2024 der Hebesatz in 173 Kommunen über dem Wert des
Vorjahres. In 222 Kommunen blieb er unverändert. Büren im Kreis
Paderborn war die einzige Gemeinde, in welcher der Hebesatz der
Grundsteuer B geringfügig (−1 Prozentpunkt) niedriger war als Ende Juni
2023.
Damit setzten bis zum 30. Juni 2024 mehr Kommunen den Hebesatz
der Grundsteuer B hoch als in den Jahren zuvor. 2022 und 2023 hatten
jeweils rund ein Viertel der Kommunen die Grundsteuer B erhöht; in den
Corona-Jahren 2020 und 2021 hatte es Anhebungen in etwa jeder zehnten
Gemeinde gegeben (jeweils bis zum Stichtag 30.06.). Anders war es
zuletzt in den Jahren 2015 und 2016 gewesen: In diesen Jahren hatten 210
bzw. 189 Kommunen – und damit mehr Gemeinden als 2024 – den Hebesatz
der Grundsteuer B bis zum 30. Juni erhöht. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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