Noch mehr Zwangsgebühren für den ÖRR!
Die ARD und das ZDF haben beim Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe Verfassungsbeschwerde wegen der Nichtanpassung des
Rundfunkbeitrags eingelegt. Damit reagieren die öffentlich-rechtlichen
Anstalten auf die Nichtumsetzung der Empfehlung der zuständigen Kommission. Konkret hatte die sogenannte Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs
der Rundfunkanstalten (KEF) für die nächste Beitragsperiode von 2025
bis 2028 eine Erhöhung um 58 Cent auf dann 18,94 Euro im Monat empfohlen
- und zwar ab dem 1. Januar 2025. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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