Laub: Stadt Erftstadt erinnert an Pflichten!
Die
Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Reinigungspflicht für
Gehwege den Anwohner:innen obliegt. Laub stellt gerade bei Nässe eine
Rutschgefahr dar und kann somit schnell zur Gefahr für Passant:innen
werden. Zudem kann Laub Abflüsse verstopfen und bei starken Regenfällen
enorme Schäden verursachen. Deshalb darf Laub auch keinesfalls in die
Straßenrinne gekehrt werden, sondern ist immer korrekt zu entsorgen. Die
Stadt Erftstadt bittet daher darum, herabgefallenes Laub auf Gehwegen
regelmäßig zu entfernen und so für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum
zu sorgen. Dies schützt nicht nur vor Unfällen, sondern leistet auch
einen wertvollen Beitrag zur Sauberkeit im Stadtbild. - Quelle: Stadt Erftstadt - die auch gendert! - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
Kommentare
Kommentar veröffentlichen