Regeln fürs Flaggen hissen!
Mieter dürfen an ihren Fenstern oder an ihrer Balkonbrüstung, die zu
ihrer Wohnung gehören, eine Flagge hissen – "zumindest solange diese
keine strafbaren beziehungsweise beleidigenden Inhalte oder Abzeichen
zeigt", sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund auf Anfrage von
t-online. Dennoch kann der Vermieter über den Mietvertrag konkrete Vorgaben
machen. "So kann er aus optischen Gründen vorgeben, dass keine
Beflaggung auf dem Balkon erlaubt ist", erklärt Hartmann. Hausbesitzern ist es grundsätzlich gesetzlich erlaubt, einen Fahnenmast
auf ihrem Grundstück, etwa im Garten, aufzustellen und daran Flaggen zu
hissen – auch wenn es dem Besitzer des Nachbargrundstücks nicht gefällt.
Wer einen Mast aufstellen möchte, sollte sich aber vorher bei den
zuständigen Behörden über etwaige Vorschriften erkundigen. - Quelle: T-online. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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