Schlappe für die AfD
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD nach einem Urteil des
nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) zu Recht als "rechtsextremistischen Verdachtsfall" eingestuft. Damit hat das Gericht am Montag in Münster ein Urteil aus
der Vorinstanz bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das
OVG ließ zwar keine Revision zu. Die AfD kann aber einen Antrag auf
Zulassung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellen. - Text: Dr. Ernst Hoplitschek, Foto © OVG NRW
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