Bundespolizei: Nochmals zu Schleusern
Von den insgesamt fünf Insassen des Autos konnte sich lediglich der palästinensische Fahrzeugführer ordnungsgemäß ausweisen. Der 30-Jährige verfügte über eine deutsche Aufenthaltserlaubnis. Seine vier Mitfahrer waren nicht in der Lage, den Bundespolizisten bei der Kontrolle an der Inntalautobahn die erforderlichen Einreisepapiere aushändigen. Den Angaben zufolge handelt es sich um eine 18-jährige Frau aus der Türkei, einen 25-Jährigen aus Syrien, einen 23-jährigen Mann aus Tunesien und einen 29-Jährigen aus Marokko.
Im Handschuhfach fanden die Bundespolizisten 1.000 Euro
und in der Geldbörse des Fahrers weitere rund 1.000 Euro. Ob es sich bei
diesem Geld um einen möglichen Schleuserlohn handelt, ist Gegenstand
der laufenden Ermittlungen. Der Fahrzeugführer, der in Thüringen
gemeldet ist, muss mit einem Strafverfahren wegen Einschleusens von
Ausländern rechnen. Er konnte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen
seine Heimreise antreten, allerdings ohne seine Begleiter. Die Türkin
und der Syrer suchten vor dem Hintergrund ihrer Schutzbegehren eine
Aufnahmestelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge auf. Der
Tunesier und der Marokkaner wurden hingegen der Anordnung des
Rosenheimer Amtsgerichts entsprechend in Zurückweisungshaft genommen.
Wie sich herausgestellt hatte, waren ihre Asylverfahren in der
Vergangenheit bereits eingestellt und der jeweilige Asylantrag als
unzulässig abgelehnt worden. Die Nordafrikaner wurden von der
Bundespolizei nach Hof in eine Hafteinrichtung gebracht, wo sie auf ihre
Rückführung unmittelbar nach Tunesien beziehungsweise Marokko warten. - (Quelle: Bundespolizei). - Text: Dr. Ernst Hoplitschek, Foto © Bundespolizei
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