NRW-Kommunen: Hebesätze erhöht
Ähnlich viele Kommunen hatten auch ein Jahr zuvor die Hebesätze der Grundsteuer B angehoben. In 106 Städten und Gemeinden waren diese am Stichtag 30. Juni 2022 höher gewesen als Ende Juni 2021. In den Jahren zuvor hatte es unterschiedliche Entwicklungen gegeben: In den Pandemiejahren 2020 und 2021 hatten vergleichsweise wenige Städte und Gemeinden die Hebesätze der Grundsteuer B nach oben gesetzt (32 bzw. 37 Kommunen). Überdurchschnittlich viele Anhebungen gegenüber dem Jahr zuvor hatte es dagegen in den Jahren 2015 und 2016 jeweils zum Stichtag 30. Juni gegeben (210 bzw. 189 Kommunen).
Der gewogene Durchschnittshebesatz der Grundsteuer B lag in den Kommunen in NRW Ende Juni 2023 bei 594 Prozent und war damit um 7 Prozentpunkte höher als zum Stichtag 2022 (damals: 587 Prozent). Seit 2013 hatte sich der gewogene Durchschnittshebesatz jährlich erhöht. Den größten Zuwachs hatte es zwischen Juli 2014 und Juni 2015 gegeben (+34 Prozentpunkte). Zum Vergleich von Realsteuer-Hebesätzen für Gemeinden ist die Ausweisung als sog. „gewogener Durchschnittshebesatz” üblich.
NRW-weit die höchste Steigerung des Hebesatzes der Grundsteuer B
wurde zwischen Juni 2022 und Juli 2023 in der Gemeinde Schermbeck im
Kreis Wesel verzeichnet. Hier stieg der Hebesatz der Grundsteuer B von
495 auf 750 Prozent (+255 Prozentpunkte). Es folgten die Gemeinden
Wilnsdorf im Kreis Siegen-Wittgenstein (+220 Prozentpunkte auf
695 Prozent), Bergheim im Rhein-Erft-Kreis (+160 Prozentpunkte auf
760 Prozent) und Dormagen im Rhein-Kreis Neuss (+160 Prozentpunkte auf
595 Prozent). - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
Kommentare
Kommentar veröffentlichen