Kreuze dürfen...
...in Bayerns staatlichen Gebäuden weiter hängen; dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Ministerpräsident Söder (CSU) hatte dies 2018 als Vorschrift im Freistaat Bayern eingeführt. Dagegen klagte der "Bund für Geistesfreiheit". Die Kreuze, so das Gericht, verletzten nicht das "Recht anderer Weltanschauungsgemeinschaften". - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitsch
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