"Recht auf Vergessenwerden": Google muss Artikel nicht löschen

Suchmaschinen wie Google müssen fragwürdige Artikel über Menschen nur dann aus ihren Trefferlisten löschen, wenn die Betroffenen offensichtlich falsche Angaben hinreichend nachweisen können. Die Betreiber sind nicht verpflichtet, diesbezüglich selbst zu ermitteln und auf die Betroffenen zuzugehen. Das entschied der sechste Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) am Dienstag.

Im konkreten Fall ging es um ein Paar aus der Finanzdienstleistungsbranche, das sich im Internet in Misskredit gebracht sieht. Die Kläger wollen, dass mehrere kritische Artikel über ihr Anlagemodell nicht mehr als Treffer auftauchen, wenn man bei Google nach ihren Namen sucht. Veröffentlicht wurden die Artikel auf einer US-Website, die sich zum Ziel gesetzt hat, "zur Betrugsprävention in Wirtschaft und Gesellschaft beizutragen".

Ein Artikel enthält auch Bilder, die die Kläger unter anderem im Cabrio oder bei einem Hubschrauber-Flug zeigen - angeblich ein Beleg dafür, dass "Hintermänner und Initiatoren" dieser Anlagemodelle in Luxus schwelgen würden.

Die Betreiberin der Website ist wiederum Erpressungsvorwürfen ausgesetzt: Sie veröffentliche zunächst negative Berichte und biete danach an, gegen ein Schutzgeld die Berichte zu löschen bzw. die negative Berichterstattung zu verhindern. - Quelle: BR, Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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