"Recht auf Vergessenwerden": Google muss Artikel nicht löschen
Im konkreten Fall ging es um ein Paar aus der Finanzdienstleistungsbranche, das sich im Internet in Misskredit gebracht sieht. Die Kläger wollen, dass mehrere kritische Artikel über ihr Anlagemodell nicht mehr als Treffer auftauchen, wenn man bei Google nach ihren Namen sucht. Veröffentlicht wurden die Artikel auf einer US-Website, die sich zum Ziel gesetzt hat, "zur Betrugsprävention in Wirtschaft und Gesellschaft beizutragen".
Ein Artikel enthält auch Bilder, die die Kläger unter anderem im Cabrio oder bei einem Hubschrauber-Flug zeigen - angeblich ein Beleg dafür, dass "Hintermänner und Initiatoren" dieser Anlagemodelle in Luxus schwelgen würden.
Die
Betreiberin der Website ist wiederum Erpressungsvorwürfen ausgesetzt:
Sie veröffentliche zunächst negative Berichte und biete danach an, gegen
ein Schutzgeld die Berichte zu löschen bzw. die negative
Berichterstattung zu verhindern. - Quelle: BR, Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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