BVG: AfD-Ausschluss ist verfassungswidrig

Der Ausschluss der AfD aus der Stiftungsfinanzierung ist verfassungswidrig, da es den Grundsatz der Wettbewerbsgleichheit verletzt, so das Bundesverfassungsgericht (BVG) in einem Entscheid von gestern (22.02.23). Vielmehr muss die Finanzierung aus Steuermitteln auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die bisher fehlte. Um sich die AfD weiter vom Leibe zu halten, verfielen sie auf einen "Radikalenerlass" wie in den 70er Jahren, um Beamte vom Staatsdienst auszuschließen. Die Ampel-Koalition hatte im vergangenen Jahr im Haushaltsplan einen Vermerk aufgenommen, dass nur politische Stiftungen finanziert werden, die „jederzeit die Gewähr bieten, dass sie sich zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten“. 

Exakt 659 Millionen Euro...

...bewilligten sich die etablierten Parteien im vergangenen Jahr jenseits der AfD und zwar in nicht öffentlichen Sitzungen. Die Fraktionen bzw. Parteien melden vorher ihre Bedarfe und dann wird beschlossen und möglichst "geräuschlos" durchs Parlament durchgewunken. Es muss erstaunen, dass erst nach vielen Jahrzehnten der Selbstbedienung ein solches Urteil gefällt worden ist. Fakt ist, niemand weiß so recht, was die Parteistiftungen im Kern leisten.
Es ist damit zu rechnen, dass sich eine Mega-Koalition aus Union, CSU, SPD, Grüne, FDP, und Linke bei einem solchen Gesetz weitere Tricks einfallen lassen, damit die AfD weiter leer ausgeht. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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