Online-Verkäufe steuerfrei?

Wer privat etwas im Internet verkauft, muss in der Regel keine Steuern zahlen. Wer aber öfter Dinge online anbietet, könnte demnächst Post vom Fiskus
bekommen. Der Grund: Seit Jahresbeginn gilt das "Plattform-Steuer-Transparenzgesetz". Damit wird eine EU-Richtlinie von 2021 umgesetzt. Ebay etc. müssen danach den Behörden Meldung bei sehr aktiven privaten Verkäufern machen. Die Meldepflicht hat aber Grenzen: Wer innerhalb eines Jahres weniger als 30 Artikel auf einer digitalen Plattform verkauft und damit weniger als 2.000 Euro umsetzt, der wird nicht gemeldet. Hat man jedoch einen Umsatz von mehr als 2.000 Euro oder verkauft mehr als 30 Artikel, dann muss der jeweilige Plattform-Betreiber die Daten ans Finanzamt übermitteln.

Für Gewinne...

...gibt es eine Freigrenze: Wer innerhalb eines Jahres weniger als 600 Euro Gewinn aus privaten Verkäufen macht - egal ob online oder offline -, muss dafür keine Steuern zahlen. Nur wenn der Gewinn mehr als 600 Euro beträgt, muss der gesamte Betrag versteuert werden. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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