Kommt die Wahlrechtsreform?

Um den Bundestag künftig deutlich zu verkleinern, sollen einem Vorschlag aus den Ampelfraktionen zufolge die Überhangmandate und damit auch die Ausgleichsmandate abgeschafft werden. Das schreiben die Wahlrechtsexperten der Regierungsfraktionen, Sebastian Hartmann (SPD), Till Steffen (Grüne) und Konstantin Kuhle (FDP) in einem Beitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Über die Anzahl an Sitzen, die eine Partei im Bundestag erhält, würde dann ausschließlich die Zweitstimme entscheiden, die in "Listenstimme" umbenannt werden soll - der Bundestag hätte immer seine vorgesehene Größe.

Wenn eine Partei in einem Bundesland künftig mehr Direktmandate erzielt als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustünden, dann sollen die "überzähligen" Direktmandate mit dem schwächsten Ergebnis laut dem Vorschlag gekappt werden.

Damit die Stimmen für diese Kandidaten aber nicht verfallen, sollen die Wähler  zusätzlich zu ihrer Erststimme eine "Ersatzstimme" haben. Mit ihr können sie laut dem Vorschlag die Kandidaten bestimmen, der ihre zweite Wahl als Wahlkreisvertreter ist. Fiele das Mandat des "Überhangkandidaten" weg, würden stattdessen diese Ersatzstimmen gezählt und der dann siegende Kandidat oder Kandidatin in den Bundestag einziehen. Jetzt haben Unions-Vertreter angekündigt, sich an das Bundesverfassungsgericht zu wenden, da sie den Vorschlag verfassungswidrig halten. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek





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