Kommt die Wahlrechtsreform?
Wenn eine Partei in einem Bundesland künftig mehr Direktmandate erzielt als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustünden, dann sollen die "überzähligen" Direktmandate mit dem schwächsten Ergebnis laut dem Vorschlag gekappt werden.
Damit die Stimmen für diese Kandidaten aber nicht verfallen, sollen die
Wähler zusätzlich zu ihrer Erststimme eine
"Ersatzstimme" haben. Mit ihr können sie laut dem Vorschlag die Kandidaten bestimmen, der ihre zweite Wahl als
Wahlkreisvertreter ist. Fiele das Mandat des "Überhangkandidaten" weg,
würden stattdessen diese Ersatzstimmen gezählt und der dann siegende
Kandidat oder Kandidatin in den Bundestag einziehen. Jetzt haben Unions-Vertreter angekündigt, sich an das Bundesverfassungsgericht zu wenden, da sie den Vorschlag verfassungswidrig halten. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
Kommentare
Kommentar veröffentlichen